Unsere FAQ beantworten Dir vorab die häufigst gestellten Fragen:
Bei der netcom kannst Du eine Anzahl an Netzen vermarkten. Hierunter fallen:
Einen detaillierten Überblick unseres Portfolios findest Du auf der Unterseite Netzvermarktung.
Als Partner profitierst Du unter anderem von folgenden Vorteilen:
Unser eigens entwickeltes Bonusprogramm „N€TCOINS“ dient zur Belohnung für abgeschlossene Verträge. Nachdem ein Tarif abgeschlossen wurde, erhältst Du von uns automatisch Punkte, mit denen Du ausgewählte Artikel über unseren Shop bestellen kannst. Weitere Informationen zum Bonusprogramm findest Du hier.
Die Benefitmatrix der Telefónica wird von dem Netzbetreiber auf deren Vertriebspartnerportal O₂ Partos den Händlern zur Verfügung gestellt.
Falls Du Rechnungen nachträglich anfordern möchtest, dann schicke bitte unserer Buchhaltung eine E-Mail mit Deiner Kundennummer und den Informationen zur entsprechenden Rechnung.
Sollte ein Artikel, der auf deinem Lieferschein hinterlegt wurde, nicht in dem gleichen Paket mit dabei sein, dann kontaktieren bitte umgehend telefonisch oder per E-Mail unsere Mitarbeiter im Einkauf.
Um Dein Portfolio zu erweitern, stelle Deine Anfrage gerne über unser Antragsformular für bestehende Händler, oder senden uns eine E-Mail an vertrieb@netcom-gmbh.de. Unser Fachpersonal wird sich schnellstmöglich mit Dir in Verbindung setzen.
Das netcom Möbelkonzept ist modular anpassbar und lässt sich hervorragend am POS einsetzen. Klare Strukturen, hochwertige Verarbeitungen und ein zeitloses Design mit modernen Anklängen prägen unser Shop-Konzept. Weitere Informationen zu unserem Möbelkonzept, sowie ein entsprechendes Antragsformular, findest du hier. Unser Spezialist Dominic Jakobs freut sich über Ihre Anfrage: dj@netcom-gmbh.de.
Für unser Möbelkonzept stellen wir Dir diverse Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Beratungsgespräch analysieren und ermitteln wir gemeinsam Deine individuelle Finanzierungslösung.
Bei etwaigen Fragen zu Deinen Verträgen kontaktiere uns unter rechtsangelegenheiten@netcom-gmbh.de.
Vollmacht berechtigte Personen sind dazu legitimiert, Handlungen im Sinne des Unternehmens durchzuführen.
Die Vollmacht ist für alle Geschäftsvorfälle ausgestellt. Hierunter fallen unter anderem:
Die Vollmacht ist zeitlich unbefristet und gilt bis auf Widerruf, welcher durch beide Parteien schriftlich bestätigt werden muss.
Ob und wie Du Artikel retournieren kannst, erfährst Du auf unserer Retouren Unterseite.
Ja, mehrere Vergleichstarife werden gleich mit der entsprechenden Ersparnis angezeigt.
Ja, netcom garantiert eine Mindestprovision in Höhe von derzeit 50,00 € netto.
Ja, denn wir zahlen immer die im NET auf Tagesbasis hinterlegte Provision aus.
Umgehend nach Provisionen-Eingang bei uns.
Ja, Partner können ebenfalls Gewerbestrom, sowie Gewerbegas vermarkten. Dazu bietet der Tarifrechner den Punkt „Gewerbe“ an.
Nein, wenn nicht gekündigt wird, erfolgt eine automatische VVL.
Im ersten Jahr besteht eine solche Möglichkeit nicht. Bei Steigerung ab dem 2. Jahr allerdings schon, dies muss jedoch individuell zwischen Dir und netcom vereinbart werden.
Nein, sofern die Zähler funktionsfähig sind, benötigt man weder bei Strom, noch bei Gas einen neuen Zähler.
Der Ø Strompreis liegt in Deutschland aktuell (2020/2021) bei ca. 32 Cent pro kWh (Jahresmittel bei Ø Verbrauch von 3.800 kWh). Seit einiger Zeit steigt der Strompreis jedoch kontinuierlich an, obwohl die Preise für Strom im Großhandel teilweise sogar gesunken sind. Auch deswegen ist es wichtig, regelmäßig den Anbieter zu wechseln und damit Druck auf die Unternehmen auszuüben.
Steuern und Abgaben machen mittlerweile fast 55 % des Strompreises aus. Dazu gehören die Stromsteuer, die Mehrwertsteuer (19 Prozent) und die EEG-Umlage. Weitere rund 25 % machen die Netzentgelte aus; das sind Gebühren, die die jeweiligen Stromanbieter an die Netzbetreiber zahlen müssen. Der letzte Posten ist dann die Marge des Stromanbieters, sowie dessen Kosten für den Einkauf und den Vertrieb. Nur an dieser Stelle ist der Preis beeinflussbar.
Der Grundpreis ist ein fester Pauschalbetrag. Er wird pro Monat in Rechnung gestellt und soll z. B. die Wartung von Stromzählern decken. Der Preis pro kWh liegt bei rund 32 Cent. Jeder Anbieter legt selbst fest, welchen Preis er für die Kilowattstunde Strom verlangen möchte. Dabei spricht man auch vom Verbrauchs- oder Arbeitspreis.
Die Formel für die Umrechnung in kWh lautet m³ x Brennwert x Zustandszahl. Da der Brennwert und/oder die Zustandszahl in der Regel nicht bekannt ist, hilft für eine Überschlagsrechnung einfach; der Faktor 10. Also: m³(Kubikmeter) x 10 = kWh (Kilowattstunde)
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