„Oft im Leben erweisen sich Dinge, die man als Hindernis betrachtet, als großes Glück.“
(Ruth Bader Ginsburg)
Franziska Lechner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsgebiete:
Familienrecht | Erbrecht | Testamentsvollstreckung | Privatvermögen
Nach ihrem Studium und ihrem Referendariat am Oberlandesgericht München mit Anwalts- und Wahlstationen an alteingesessenen Augsburger Kanzleien war Frau Rechtsanwältin Lechner in einer Kanzlei im Augsburger Süden tätig. In dieser Zeit spezialisierte sich Frau Rechtsanwältin Lechner auf ihre heutigen Tätigkeitsgebiete und absolvierte erfolgreich die Fachanwaltskurse für Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht.
Im Jahr 2024 wurde Frau Rechtsanwältin Lechner von der RAK München die Berechtigung zur Führung des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Weiterhin hat Frau Rechtsanwältin Lechner den Kurs zur Testamentsvollstreckerin erfolgreich abgelegt und ist auf der Liste der geprüften DVEV -Testamentsvollstrecker aufgeführt.
Bevorzugt vertritt Frau Lechner in ihren Tätigkeitsgebieten infolge ihrer weiteren Spezialisierung im Steuerrecht Privatpersonen mit unternehmerischem Hintergrund in familiärer und erbrechtlicher Hinsicht.
Im Familienrecht begleitet sie ihre Mandanten von Trennung bis hin zur Scheidung. Neben der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, gehören insbesondere Güterrechtliche und Unterhaltsrechtliche Fragen zum Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Im Erbrecht unterstützt Frau Lechner ihre Mandanten u.a. bei der Erstellung maßgeschneiderter letztwilliger Verfügungen sowie Verfügungen im Wege vorweggenommener Erbfolge, sowie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
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