Datenschutz

Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, die DSGVO einzuhalten. Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter, ist in Deutschland bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern zwingend erforderlich.
Ein externer Datenschutzbeauftragter berät und unterstützt Unternehmen dabei, Maßnahmen zu treffen, um alle datenschutzrelevanten Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Darüber hinaus übernehmen wir bei Qualitybase als externer Datenschutzbeauftragter aber auch noch viele weitere Aufgaben, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

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Künstliche Intelligenz verändert Geschäftsprozesse, Produkte und Organisationen. Damit aus Chancen keine Risiken werden, brauchen Unternehmen eine klare Strategie für KI-Compliance. Mit dem externen KI-Beauftragten von Qualitybase erhalten Sie Expertise in den Bereichen AI Act, Datenschutz (DSGVO), Risikomanagement und Qualitäts­sicherung von KI-Systemen – unabhängig, flexibel und praxisnah.

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Um den ständig wachsenden Anforderungen der DSGVO als Unternehmer gerecht zu werden, ist eine systematische Herangehensweise und die Erfassung der datenschutzrechtlich relevanten Prozesse notwendig.

Der Aufbau eines Datenschutzmanagement-Systems trägt dazu bei, die rechtlichen Anforderungen einzuhalten und zu überwachen.
Dies sichert Sie gegenüber teils horrenden Bußgeldern ab, da die notwendigen Nachweise zur Einhaltung der DSGVO im System erfasst sind.

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In der Regel sind die Mitarbeiter oft der größte Risikofaktor sowohl für Virenattacken als auch in Bezug auf den Datenschutz.  Die Durchführung von Datenschutzschulungen ist hierfür das bewährte Mittel der Praxis. Datenschutzschulungen für Mitarbeiter durchzuführen ist also keine lästige Pflichtaufgabe, sondern schützt Sie als Unternehmer im Tagesgeschäft vor Datenschutzpannen und -verstößen. Die Folgen von Verletzungen der DSGVO kann nicht nur ein immenser Imageschaden sein, sondern kann auch hohe Geldstrafen oder langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

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Grundlegend schreiben die Datenschutzgesetze Audits nicht zwingend vor. Um Ihre Pflichten in Sachen Datenschutz einmal grundlegend auf den Prüfstand zu stellen und eine Bestandsaufnahme der IST-Situation zu erhalten, ist ein Datenschutz-Audit jedoch von großem Vorteil.

Darüber hinaus stellen Sie so sicher, dass sie einer unangekündigten Datenschutzprüfung durch die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslands standhalten.

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Seit Juli 2023 gilt in Deutschland das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) welches die nationale Umsetzung der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937) ist. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ein internes Meldewesen einzurichten, durch welches Missstände, rechtswidriges Verhalten oder andere relevante Informationen gemeldet werden können.
Wir bieten Ihnen nicht nur eine Whistleblower-Software, sondern begleiten sie auch durch den Prozess der Einführung.

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FAQ

Wann benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten, wenn es regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet und bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Ein DSMS ist ein strukturiertes System zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO.

QualityBase bietet Beratung, Audits, Schulungen und die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

QualityBase hilft bei der Dokumentation, Risikoanalyse und Implementierung datenschutzkonformer Prozesse.