Für Immobilienverkäufer

Haus verkauft, Käufer zahlt nicht? Ihre Rechte als Verkäufer

Wenn der Käufer nicht zahlt, zählen schnelle und rechtssichere Maßnahmen.

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Fälligkeit des Kaufpreises eingetreten – doch die Zahlung bleibt aus? Für Immobilienverkäufer kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben. Rechtsanwalt Constantin Wesser prüft Ihre Möglichkeiten zur Kaufpreisvollstreckung, zum Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag oder zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und begleitet Sie bei jedem Schritt.

Kaufpreisforderung konsequent durchsetzen
Rücktritt bei Zahlungsverzug prüfen
Schnelle rechtliche Unterstützung erhalten
Fall kostenlos prüfen lassen

Schnell und unkompliziert anfragen.

Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.

Immobilienverkäufer

Hausverkauf – Käufer zahlt nicht

Haus- oder Immobilienkäufer zahlt nicht trotz Kaufvertrag? Erfolgreiche Lösungen bei ausstehenden Kaufpreiszahlungen für Verkäufer. Rechtliche Handlungsoptionen: Kaufpreisvollstreckung aus dem Kaufvertrag oder Urkundsverfahren vor dem Landgericht – Ihr Weg zur Gerechtigkeit.

Käufer zahlt nicht beim Hausverkauf? Ihr Rechtsanwalt für ausstehende Kaufpreiszahlungen

Wenn der Käufer nach dem Hausverkauf nicht zahlt, brauchen Verkäufer eine schnelle und verlässliche Einordnung. Rechtsanwalt Constantin Wesser prüft den notariellen Kaufvertrag, die Fälligkeitsmitteilung und den bisherigen Schriftverkehr persönlich.

Rechtsanwalt Constantin Wesser

Rechtsanwalt Constantin Wesser prüft Verkäuferrechte, wenn Käufer zahlt nicht beim Hausverkauf
Erste Einschätzung

Ich prüfe, ob der Kaufpreis bereits fällig ist und welche Unterlagen dafür entscheidend sind.

Klare Orientierung

Sie erfahren, ob Zahlung, Verzugszinsen, Vollstreckung oder Rücktritt in Betracht kommen.

Kostenloses Erstgespräch

Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.

Wenn der Käufer nicht zahlt: Typische Probleme beim Hausverkauf

Wenn der Käufer nicht zahlt, entstehen für Verkäufer oft mehrere Probleme gleichzeitig. Wir prüfen, welche Rechte Sie aus dem Kaufvertrag haben und wie Sie unnötige Risiken vermeiden.

Kaufpreis bleibt aus

Verzögerte Kaufpreiszahlung

Finanzierung scheitert

Rücktritt des
Käufers

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Schadensersatz & Folgeschäden

Der Käufer zahlt trotz Kaufvertrag nicht?

Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre Ansprüche als Verkäufer konsequent durch.

Was sind meine Rechte als Verkäufer, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt?

Käufer zahlt nicht beim Hausverkauf? Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir zunächst, ob der Kaufpreis nach dem notariellen Kaufvertrag bereits fällig ist und ob sich der Käufer mit der Kaufpreiszahlung im Verzug befindet. Dafür sind insbesondere der Kaufvertrag, die Fälligkeitsmitteilung des Notars, bisherige Zahlungsaufforderungen und mögliche Einwendungen des Käufers wichtig.

Wenn der Käufer nicht zahlt, kommen für Sie als Verkäufer je nach Fall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu zählen die Durchsetzung der Kaufpreiszahlung, Verzugszinsen, Schadensersatz, die Vollstreckung aus der notariellen Urkunde oder weitere gerichtliche Schritte gegen den Käufer.

Bleibt die Kaufpreiszahlung weiterhin aus, kann auch ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag in Betracht kommen. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob der Käufer bereits wirksam zur Zahlung aufgefordert wurde, welche Fristen gesetzt wurden und welche Regelungen der notarielle Kaufvertrag enthält.

Moderne Architektur im Wald bei Dämmerung

Wie läuft das Urkundsverfahren vor dem Landgericht ab, und welche Vorteile bietet es mir als Käufer?

Das Urkundsverfahren vor dem Landgericht ist eine juristische Maßnahme, die Käufern in Fällen ausstehender Kaufpreiszahlungen eine effektive Lösung bieten kann, wenn der Käufer sich mit dem Kaufvertrag nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterworfen hat. Doch wie läuft dieses Verfahren ab und welche Vorteile bringt es mit sich?

Das Urkundsverfahren beginnt mit der Anrufung des zuständigen Landgerichts. Hierbei wird der Fall schriftlich dargelegt und die Kaufvertragsurkunde wird eingereicht. Das Gericht prüft daraufhin die Sach- und Rechtslage und dem Käufer stehen zur Abwehr Ihrer berechtigten Ansprüche nur Urkunden zur Verfügung. Mangeleinwendungen kann er so oftmals erst später in einem Nachverfahren geltend machen.

Häufig kommt es dann zu einem schnellen Termin und einer vollstreckbaren Entscheidung des Gerichts. Die Vorteile des Urkundsverfahrens für Käufer liegen in seiner Effizienz und Schnelligkeit. Im Vergleich zu langwierigen Gerichtsverfahren verkürzt das Urkundsverfahren die Dauer des Rechtsstreits erheblich.

Gerichtssaal mit Urteil und Skalen

Wie kann ein Anwalt mir helfen?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann von entscheidender Bedeutung sein, um Ihre Interessen wirksam zu vertreten und Ihre Rechte zu schützen. In Fällen, in denen der Kaufpreis nicht gezahlt wurde, stellt sich oft die Frage: Benötige ich wirklich einen Anwalt, und wie kann er mir helfen?

Ein erfahrener Rechtsanwalt im Immobilienrecht verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung, um Ihre Situation eingehend zu analysieren. Er kann Ihnen klare rechtliche Ratschläge geben und die durch den Verzug mit der Kaufpreiszahlung entstandenen Schäden wie Zinsschäden oder die Kosten des Rechtsanwalts selbst geltend zu machen.

Die Vorteile, einen Rechtsanwalt zu engagieren, sind vielfältig. Ein Anwalt kann Verhandlungen führen, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, oder rechtliche Schritte einleiten, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Er übernimmt die rechtliche Kommunikation mit der Gegenpartei und vertritt Ihre Interessen vor Gericht, falls dies erforderlich sein sollte. Schließlich steht er ihnen auch für den Rücktritt vom Kaufvertrag und nötigenfalls die Rückgabe der Immobilie zur Verfügung.

Zermürbender Gerichtsurteil an einem Minihaus

Käufer zahlt nicht: Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Wenn der Käufer beim Hausverkauf nicht zahlt, kommen je nach notariellem Kaufvertrag verschiedene Ansprüche in Betracht – etwa Kaufpreiszahlung, Verzugszinsen, Schadensersatz oder weitere rechtliche Schritte. Entscheidend ist, ob der Kaufpreis bereits fällig ist und sich der Käufer nach § 286 BGB im Schuldnerverzug befindet.

Kaufpreis verlangen

Der wichtigste Anspruch richtet sich auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Entscheidend ist, ob die Zahlung bereits fällig und durchsetzbar ist.

Verzugszinsen fordern

Gerät der Käufer in Verzug, können Verzugszinsen entstehen. Wir prüfen Zeitraum, Höhe und Anspruchsgrundlage.

Rücktritt prüfen

Zahlt der Käufer trotz Fristsetzung nicht, kann ein Rücktritt in Betracht kommen. RA Wesser prüft, ob dieser Schritt rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Schadensersatz fordern

Entstehen Ihnen durch die Nichtzahlung Kosten oder finanzielle Nachteile, können Schadensersatzansprüche bestehen.

Käufer zahlt nicht beim Hausverkauf: So setzen wir Ihre Rechte durch

Wir vertreten Verkäufer von Immobilien bundesweit und sind dabei nicht auf eine persönliche Anwesenheit vor Ort angewiesen. Die Mandatsführung erfolgt vollständig digital und per Telefon: Beratungsgespräche führen wir per Videokonferenz über Zoom, Microsoft Teams oder Telegram, sichten gemeinsam mit Ihnen die relevanten Unterlagen und erarbeiten auf dieser Grundlage eine klare rechtliche Strategie. In der Praxis läuft das wie folgt ab: Sie übermitteln uns vorab die maßgeblichen Dokumente, insbesondere den notariellen Kaufvertrag, vorliegende Gutachten sowie weitere wichtige Dokumentel. Im Beratungsgespräch nehmen wir Ihren Fall systematisch auf und prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und mit welcher Strategie diese am aussichtsreichsten durchzusetzen sind. Wo immer erforderlich, führen wir auch eine gemeinsame digitale Begehung des betroffenen Objekts durch, um uns ein unmittelbares Bild zu verschaffen.

01
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.

02
Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.

03
Mandat erteilen

Erst wenn Sie sich entschieden haben, erteilen Sie das Mandat. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie.

Käufer zahlt nicht? Fall kostenlos prüfen lassen

Käufer zahlt nicht? Lassen Sie kurzfristig prüfen, welche Rechte Sie beim Hausverkauf haben und welche Schritte sinnvoll sind, bevor weitere Fristen verstreichen.

Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos
Je mehr Sie uns mitteilen, desto gezielter prüfen wir Ihren Fall
Alle Angaben sind freiwillig
Wir melden uns persönlich bei Ihnen für einen Telefontermin
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage
Ihre Daten sind nach DSGVO geschützt

    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Wenn der Käufer nicht zahlt, kommt es auf ein sauberes Vorgehen an. RA Constantin Wesser prüft die Vertragslage, ordnet Käuferargumente ein und zeigt Ihnen, welche Schritte Ihre Verkäuferposition stärken.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
    2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
    3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:

    1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
    2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
    3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
    3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
    4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte für Immobilenverkäufer

    In unseren Fachbeiträgen erfahren Verkäufer mehr zu Kaufpreiszahlung, Rücktritt, Verzug und Käuferargumenten nach dem Immobilienverkauf. Lesen Sie ergänzend, wie Sie unberechtigte Ansprüche von Immobilienkäufern abwehren.

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