Arglistige Täuschung beim Hauskauf und Grundstücksverkauf: OLG München Urteil zu Altlastenverdacht, Offenbarungspflicht & Schadensersatz
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt? Jetzt Ihre Rechte durchsetzen.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf kosten Käufer oft zehntausende Euro. Wir holen Ihr Geld zurück.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf treffen Käufer oft unvorbereitet und verursachen erhebliche finanzielle Schäden. Feuchtigkeit im Keller, Schimmel hinter Verkleidungen, ein undichtes Dach oder Schadstoffe im Mauerwerk, die der Verkäufer bewusst verschwiegen hat, begründen Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz oder Kaufpreisminderung. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens vertritt ausschließlich Käufer und prüft, ob Ihre Ansprüche auch bei bestehendem Gewährleistungsausschluss durchsetzbar sind.
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Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Ihr Rechtsanwalt für versteckte Mängel beim Hauskauf
Ein versteckter Mangel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf ist ein Sachmangel im Sinne von § 434 BGB,
der zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war, aber weder für Sie als Käufer erkennbar war noch vom Verkäufer offenbart wurde. Entscheidend ist: Der Verkäufer muss Ihnen Mängel, die er kennt oder kennen musste, ungefragt mitteilen. Tut er das nicht, handelt er arglistig. Die wichtigsten Voraussetzungen für Ihre Ansprüche sind:
- Der Mangel war bei der Übergabe bereits vorhanden.
- Der Mangel war für Sie als Käufer bei einer normalen Besichtigung nicht erkennbar.
- Der Verkäufer hat den Mangel gekannt oder zumindest für möglich gehalten und ihn Ihnen gegenüber verschwiegen.
Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Wir ordnen Ihren Fall im Immobilienrecht ein und klären, ob versteckte Mängel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf vorliegen, die durchsetzbare Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kaufpreisminderung begründen.
Wir erläutern Ihnen, welche Unterlagen, Gutachten und Nachweise Sie benötigen, damit wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer rechtssicher durchsetzen können.
Wir vereinbaren mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation vollständig besprechen und gemeinsam die nächsten konkreten Schritte festlegen.
Typische Mängel beim Immobilienkauf, bei denen wir Käufer vertreten
Feuchtigkeit &
feuchter Keller
Schimmel
nach Hauskauf
Wasserschaden /
Rohrbruch
Undichtes Dach /
Dachschäden
Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)
Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.
Der Verkäufer hat den Mangel gekannt und Ihnen gegenüber bewusst verschwiegen?
Arglistiges Verschweigen eines Mangels beim Immobilienkauf ist der entscheidende rechtliche Hebel für Ihre Ansprüche. Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag schützt den Verkäufer in diesem Fall nicht. Wir prüfen für Sie, ob arglistiges Verschweigen vorliegt und welche Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kaufpreisminderung Sie bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf geltend machen können.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt? So gehen Sie rechtssicher vor.
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf entdecken, stehen Ihnen als Käufer konkrete rechtliche Ansprüche zu, und das auch dann, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Entscheidend ist, dass der Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden war und für Sie bei einer normalen Besichtigung nicht erkennbar sein konnte. Handeln Sie nicht voreilig und nehmen Sie keine eigenmächtige Sanierung vor, bevor die Schäden fachgerecht dokumentiert und rechtlich bewertet wurden. Jede vorschnelle Maßnahme kann Ihre Beweisposition gegenüber dem Verkäufer erheblich schwächen. Wir beraten Sie, bevor Sie den nächsten Schritt gehen. Zu den durchsetzbaren Ansprüchen zählen Schadensersatz, der Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Minderung des Kaufpreises, die in vielen Fällen auch bei bestehendem Gewährleistungsausschluss erfolgreich geltend gemacht werden kann.
Typische versteckte Mängel beim Hauskauf und Immobilienkauf in der Praxis
Zu den häufigsten versteckten Mängeln, bei denen wir Käufer vertreten, zählen durchfeuchtetes Mauerwerk und feuchte Keller, die durch frischen Anstrich oder neue Verkleidungen kaschiert wurden, Schimmelbefall hinter abgehängten Decken oder Trockenbauwänden sowie verdeckte Rohrbrüche und undichte Leitungen.
Darüber hinaus vertreten wir Käufer bei Konstruktionsfehlern oder Undichtigkeiten am Dach, Schadstoffbelastungen durch Asbest, PAK oder Formaldehyd sowie bei ungenehmigtem Ausbau und verschwiegenen Altlasten im Boden. In all diesen Fällen kommen Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz in Betracht.
Ihre Rechte bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf: Die Rechtslage im Überblick
Die gesetzliche Grundlage für Ihre Ansprüche bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf bilden die §§ 434, 437 und 444 BGB. Danach stehen Ihnen bei einem Sachmangel Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz zu. Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss entbindet den Verkäufer nicht von seiner Haftung, wenn er Kenntnis von dem Mangel hatte und diese bewusst zurückgehalten hat. Gemäß § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen vereinbarten Haftungsausschluss nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ob diese Voraussetzung in Ihrem Fall vorliegt, ist die entscheidende rechtliche Frage. Beachten Sie, dass für Ihre Ansprüche Verjährungsfristen laufen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf kommen je nach Schwere des Mangels und Verhalten des Verkäufers verschiedene Ansprüche in Betracht.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Wenn versteckte Mängel so schwerwiegend sind, dass Ihnen das Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, können Sie den Kaufvertrag rückabwickeln und den Kaufpreis zurückverlangen.
Schadensersatz
Zusätzlich oder alternativ können Sie vom Verkäufer Schadensersatz verlangen, zum Beispiel für Sanierungskosten, Mietausfall oder andere Folgeschäden.
Kaufpreisminderung
Wenn ein vollständiger Rücktritt nicht gewünscht oder nicht durchsetzbar ist, kann der Kaufpreis dauerhaft gemindert werden, sodass Sie so gestellt werden, als hätten Sie den Mangel bei Kauf gekannt.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Ein notarieller Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Wir prüfen, ob dieser Ausschluss in Ihrem Fall wirksam ist.
In drei Schritten zu Ihrem Recht bei versteckten Mängeln nach dem Immobilienkauf
Wir vertreten Mandanten mit versteckten Mängeln nach dem Hauskauf und Immobilienkauf bundesweit und sind dabei nicht auf eine persönliche Anwesenheit vor Ort angewiesen. Die Mandatsführung erfolgt vollständig digital: Beratungsgespräche führen wir per Videokonferenz über Zoom, Microsoft Teams oder Telegram, sichten gemeinsam mit Ihnen die relevanten Unterlagen und erarbeiten auf dieser Grundlage eine klare rechtliche Strategie. In der Praxis läuft das wie folgt ab: Sie übermitteln uns vorab die maßgeblichen Dokumente, insbesondere den notariellen Kaufvertrag, vorliegende Gutachten sowie eine Dokumentation der festgestellten Mängel. Im Beratungsgespräch nehmen wir Ihren Fall systematisch auf und prüfen, welche Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kaufpreisminderung in Betracht kommen und mit welcher Strategie diese am aussichtsreichsten durchzusetzen sind. Wo immer erforderlich, führen wir auch eine gemeinsame digitale Begehung des betroffenen Objekts durch, um uns ein unmittelbares Bild von den Mängeln zu verschaffen.
Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf? Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen.
Sie müssen dieses Problem nicht alleine tragen. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Einschätzung, was für Sie möglich ist. Kein Risiko, keine versteckten Kosten für das Erstgespräch.
Warum spezialisierte anwaltliche Unterstützung bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf entscheidend ist
„Unsere Erfahrung mit versteckten Mängeln nach dem Hauskauf zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."
Wie wir Ihre Rechte geltend machen
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Anruf bei uns
Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:
1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?
Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
Ermittlung des Sachverhalts
In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
2. Den notariellen Kaufvertrag.
3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.
Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:
1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.
Die Kosten unserer Beauftragung
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:
1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
Aktuelle Urteile und Fachbeiträge zu versteckten Mängeln nach dem Hauskauf und Immobilienkauf
In unseren Fachbeiträgen analysieren wir aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsfragen zu versteckten Mängeln nach dem Hauskauf und Immobilienkauf. Erfahren Sie anhand konkreter Fälle, wie Käufer ihr Recht auf Schadensersatz, Rücktritt und Kaufpreisminderung erfolgreich durchgesetzt haben.
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