Arglistige Täuschung beim Immobilienkaufvertrag: Rechte bei Schädlingsbefall, Rückabwicklung & Erstattung der Grunderwerbssteuer
Arglistige Täuschung beim Hauskauf - Ihre Rechte bei versteckten Mängeln
Hauskauf prüfen. Täuschung aufdecken. Immobilienkauf rechtssicher rückgängig machen.
Feuchtigkeit, Schimmel, undichte Dächer oder verschwiegene Vorschäden werden häufig erst nach dem Einzug sichtbar. Wenn der Verkäufer solche Mängel kannte und bewusst verschwiegen hat, kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens prüft Ihren Fall und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
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Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Ihr Rechtsanwalt für Arglistige Täuschung nach dem Hauskauf
Gerade bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf kommt es auf eine sorgfältige rechtliche Prüfung, eine klare Beweisstrategie und entschlossenes Vorgehen an. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens unterstützt Käufer dabei, Ansprüche wegen arglistiger Täuschung strukturiert vorzubereiten und gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob Hinweise auf eine arglistige Täuschung vorliegen.
Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.
Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.
Typische versteckte Mängel nach dem Hauskauf
Bei diesen Mängeln prüfen wir regelmäßig, ob eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer in Betracht kommt.
Feuchtigkeit &
feuchter Keller
Schimmel
nach Hauskauf
Wasserschaden /
Rohrbruch
Undichtes Dach /
Dachschäden
Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)
Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.
Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt – aber verschwiegen?
Wir prüfen, ob Arglist vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.
Versteckte Mängel nach Hauskauf entdeckt - arglistige Täuschung
Mangelrechte beim Hauskauf geltend zu machen ist oftmals im Kaufvertrag ausgeschlossen. Hier hilft jedoch die gesetzliche Regelung des § 444 BGB weiter. Auf eine Vereinbarung durch welche die Rechte des Käufers ausgeschlossen werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Sachmangel dem Käufer bewusst nicht offenlegt.In einem solchen Fall gilt der Käufer als arglistig getäuscht, weil der Verkäufer den Mangel kannte und ihn verschwieg, um den Abschluss des Kaufvertrags mit dem vereinbarten Inhalt nicht zu gefährden. Dabei muss der Verkäufer sogar offenlegen, wenn er einen Mangel lediglich für möglich hält.
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Rücktritt vom Kaufvertrag
Bei erheblicher arglistiger Täuschung kann unter Umständen die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt werden.
Schadensersatz
Käufer können Ersatz der Kosten verlangen, die durch verschwiegene Mängel entstanden sind.
Kaufpreisminderung
Ist die Immobilie wegen des Mangels weniger wert, kann eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommen.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.
So kommen Sie zu Ihrem Recht bei arglistiger Täuschung
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich anwesend sein können, um Sie rechtlich zu beraten, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen online Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegram und Zoom durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!
Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.
Arglistige Täuschung nach Hauskauf? Fall kostenlos prüfen lassen
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Warum eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
„Unsere Erfahrung mit arglistiger Täuschung beim Hauskauf zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."
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In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen, praxisrelevante Fragestellungen sowie einschlägige Urteile zur arglistigen Täuschung beim Hauskauf rund um den Immobilienerwerb. Beispiele für arglistige Täuschung sind etwa bewusst falsche Angaben zum Zustand einer Immobilie oder das gezielte Verschweigen erheblicher Mängel.
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