Für Immobilienkäufer

Feuchtigkeitsschäden nach dem Hauskauf

Keller nass? Schimmel entdeckt? Ansprüche prüfen und Immobilienkauf rechtssicher rückabwickeln.

Feuchtigkeitsschäden gehören zu den häufigsten versteckten Mängeln beim Hauskauf. Ob im Keller, an Außenwänden oder hinter frisch gestrichenen Flächen – solche Schäden bleiben beim Kauf oft unentdeckt und werden erst nach der Übergabe sichtbar. Wir prüfen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt und ob Sie Ansprüche auf Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz geltend machen können.

Feuchtigkeitsschäden als versteckten Mangel bewerten lassen
Arglistige Täuschung rechtlich prüfen
Rücktritt oder Kaufpreisminderung durchsetzen
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Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.

Immobilienkäufer

Feuchtigkeitsschäden

Wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie einen Feuchtigkeitsschaden entdeckt haben, stehen wir mit unserer Expertise an Ihrer Seite.

Ihr Rechtsanwalt für Feuchtigkeitsschäden

Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:

Constantin Wesser

Rechtsanwalt Constantin Wesser prüft Verkäuferrechte, wenn Käufer zahlt nicht beim Hausverkauf
Erste Einordnung

Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf.

Erörterung

Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Kostenloses Erstgespräch

Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.

Typische Mängel, bei denen wir Käufer vertreten

Feuchtigkeit &
feuchter Keller

Schimmel
nach Hauskauf

Wasserschaden /
Rohrbruch

Undichtes Dach /
Dachschäden

Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)

Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.

Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt – aber verschwiegen?

Wir prüfen, ob Arglist vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.

Feuchtigkeit nach Hauskauf entdeckt - arglistige Täuschung

Wenn Sie nach dem Hauskauf Feuchtigkeit entdeckt haben kommt es darauf an, ob der Mangel nicht offensichtlich, das heißt versteckt war und ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Oftmals werden Feuchtigkeitsschäden einfach übergestrichen, ohne die Ursache zu beseitigen. Soweit entdeckt, werden Feuchtigkeitsschäden auch verharmlost, etwa indem auf eine leicht zu behebende Ursache verwiesen wird. Das sind bspw. angeblich undichte Kellerfenster oder das angeblich falsche Heiz- und Lüftverhalten der Mieter. Dabei sind oftmals die Fenster falsch eingesetzt oder die Gebäudeabdichtung bestehend aus angepassten wasserführenden Schichten um das Haus, einer Perimeterdämmung und Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit sind verwittert oder nicht mehr vorhanden. Die Behebung dieser Mängel kann sehr schnell viel Geld kosten, was der Verkäufer im Falle der Täuschung oder leichtfertigen Verharmlosung der Schadensursache oftmals zu ersetzen hat.

Düsterer Keller mit bleichendem Licht

Wenn Sie Feuchtigkeit nach dem Immobilienkauf / Hauskauf entdeckt haben

Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Wurde nach Hauskauf Feuchtigkeit festgestellt, kann dies auf einen bereits zuvor vorhandenen und möglicherweise verschwiegenen Mangel hinweisen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.

Rechtsberatung über Immobilienkaufvertrag

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Rücktritt vom Kaufvertrag

Sie können vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurück-verlangen.

Schadensersatz

Zusätzlich oder alternativ können Sie Schadensersatz verlangen (z. B. Gutachterkosten, Sanierungs-kosten, Mietkosten).

Kaufpreisminderung

Der Kaufpreis kann dauerhaft herabgesetzt werden, wenn ein Rücktritt nicht (mehr) möglich ist.

Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss

Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich anwesend sein können, um Sie rechtlich zu beraten, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen online Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegramm, Zoom und Skype durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!

01
Kontakt

Treten Sie mit uns über das Telefon, per E-Mail oder unser Formular in Kontakt.

02
Erstgespräch

Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihnen eine erste fundierte Ersteinschätzung geben.

03
Mandat

Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandat.

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    Richterstuhl im Gerichtssaal

    Warum eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

    Wir prüfen, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder kennen musste.
    Wir bewerten die Beweisbarkeit und sichern Beweise rechtzeitig.
    Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch.
    Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkaufrecht.

    „Unsere Erfahrung zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht.“

    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
    2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
    3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:

    1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
    2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
    3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
    3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
    4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte im Immobilienkaufrecht

    In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen rund um den Immobilienkauf.

    Jürgens & Mehrtens
    13. September 2025

    BGH: Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Grundstückskauf – Überschwemmung, Sachmangel & rechtliches Gehör

    Jürgens & Mehrtens
    10. September 2025

    OLG Schleswig: Arglistiges Verschweigen von Leitungswasserschaden beim Hausverkauf – Aufklärungspflicht, § 444 BGB & Käuferrechte

    Jürgens & Mehrtens
    6. September 2025

    Brandenburgisches OLG: Rücktritt vom Grundstückskauf wegen arglistig verschwiegener Mängel – Urteil 5 U 5/11

    Jürgens & Mehrtens
    26. Juli 2025

    Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf: OLG Karlsruhe 19.10.2004 – Rückabwicklung bei Feuchtigkeitsschäden & Grunderwerbsteuer