OLG Düsseldorf: Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf wegen Bleirohren – Sachmangel, Gewährleistung & Schadensersatz
Schimmelschäden nach dem Hauskauf
Schimmel entdeckt? Ursachen prüfen, Beweise sichern und Ansprüche auf Rücktritt oder Kaufpreisminderung geltend machen.
Schimmelschäden gehören zu den häufigsten versteckten Mängeln beim Hauskauf und werden oft erst nach dem Einzug sichtbar. Ursache sind häufig verdeckte Feuchtigkeit, unzureichende Sanierungen oder bewusst überdeckte Schäden. Wir prüfen, ob ein Mangel oder eine arglistige Täuschung vorliegt und welche Ansprüche Ihnen gegenüber dem Verkäufer zustehen – insbesondere Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
Schnell und unkompliziert anfragen.
Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Schimmelschäden
Nach Hauskauf Schimmel entdeckt – was tun? So sollten Sie jetzt handeln. Lassen Sie die Ursache zeitnah prüfen und klären Sie, ob Ihnen rechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer zustehen.
Ihr Rechtsanwalt für Schimmelschäden
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:
Constantin Wesser
Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf.
Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.
Typische Mängel, bei denen wir Käufer vertreten
Feuchtigkeit &
feuchter Keller
Schimmel
nach Hauskauf
Wasserschaden /
Rohrbruch
Undichtes Dach /
Dachschäden
Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)
Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.
Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt – aber verschwiegen?
Wir prüfen, ob Arglist vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt - Schimmelschäden
Schimmel ist immer eine Folge von Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie. Ab einer Bauteilfeuchtigkeit in Höhe von 70 % kann sich Schimmel entwickeln. Fraglich ist also die Ursache der Feuchtigkeit. Oftmals liegen versteckte Schimmelschäden, die nach dem Hauskauf entdeckt werden, in ungenügender Beseitigung von Wasserschäden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die feuchte Dämmung nicht entfernt wird oder Bauteile nach dem Wassereintritt nicht geöffnet werden. Schimmel kann aber auch auf Baumängel hindeuten, etwa wenn zwischen einer Innendämmung und der Wand Feuchtigkeit kondensieren kann, wenn keine Dampfbremse installiert wurde. Die Kosten einer Nachbesserung der Immobilie können Sie im Fall der arglistigen Täuschung über die mangelhafte Bauausführung ersetzt verlangen.
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben
Wenn Sie nach dem Hauskauf Schimmelschäden entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Rücktritt vom Kaufvertrag
Sie können vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurück-verlangen.
Schadensersatz
Zusätzlich oder alternativ können Sie Schadensersatz verlangen (z. B. Gutachterkosten, Sanierungs-kosten, Mietkosten).
Kaufpreisminderung
Der Kaufpreis kann dauerhaft herabgesetzt werden, wenn ein Rücktritt nicht (mehr) möglich ist.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.
So kommen Sie zu Ihrem Recht
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich anwesend sein können, um Sie rechtlich zu beraten, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen online Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegramm, Zoom und Skype durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!
Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihnen eine erste fundierte Ersteinschätzung geben.
Fall kostenlos prüfen lassen
Für eine schnelle, kostenlose Prüfung füllen Sie jetzt unser Formular aus!
Warum eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
„Unsere Erfahrung zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht.“
Wie wir Ihre Rechte geltend machen
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Anruf bei uns
Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:
1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?
Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
Ermittlung des Sachverhalts
In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
2. Den notariellen Kaufvertrag.
3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.
Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:
1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.
Die Kosten unserer Beauftragung
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:
1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte im Immobilienkaufrecht
In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen rund um den Immobilienkauf.
Brandenburgisches OLG: Rücktritt vom Grundstückskauf wegen arglistig verschwiegener Mängel – Urteil 5 U 5/11
Rücktritt vom Kaufvertrag: OLG Köln Urteil zu Zinsklausel, AGBG-Verstoß, Verzugszinsen & Kostenentscheidung
Arglistige Täuschung beim Grundstückskauf: OLG München 15.10.2019 – Rückabwicklung wegen fehlender Baugenehmigung & Schadensersatz