Für Immobilienkäufer

Schädlingsbefall nach Hauskauf: Ihre Ansprüche durchsetzen.

Ungezieferbefall in Ihrer neu gekauften Immobilie entdeckt? Rechtsanwalt Hendrik Jürgens vertritt ausschließlich Käufer und macht Ihre Ansprüche geltend.

Wer nach dem Hauskauf einen Schädlingsbefall entdeckt, fühlt sich zu Recht getäuscht. In vielen Fällen hat der Verkäufer den Befall gekannt und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen. Das begründet Ihre Ansprüche, und zwar auch dann, wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Wir setzen Ihre Rechte beim Immobilienkauf konsequent durch.

Spezialisiert auf versteckte Mängel beim Hauskauf
Ausschließlich auf Käuferseite tätig
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Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.

Immobilienkäufer

Ungezieferbefall

Ihr verlässlicher Partner für Schädlingsbefall nach dem Haus- oder Immobilienkauf: Rechtliche Expertise, die Sie schützt. Wenn Sie nach dem Immobilienkauf einen Schädlingsbefall an Ihrer Immobilie entdeckt haben, sind wir an Ihrer Seite.

Ihr Rechtsanwalt für Schädlingsbefall nach Hauskauf

Mein Name ist Hendrik Jürgens. Als Rechtsanwalt vertrete ich ausschließlich Käufer von Immobilien, die nach dem Kauf Mängel entdeckt haben. Ich weiß, wie belastend dieser Moment ist: Sie haben vertraut, Sie haben gekauft, und jetzt stellen Sie fest, dass Sie getäuscht wurden. Ein Schädlingsbefall, den der Verkäufer kannte und Ihnen gegenüber verschwiegen hat, ist keine Pechsträhne. Er ist eine arglistige Pflichtverletzung, die Ihre Ansprüche begründet. Ich stehe ausschließlich auf Ihrer Seite und setze Ihre Rechte konsequent durch.

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens, spezialisiert auf Schädlingsbefall nach dem Hauskauf
Rechtliche Ersteinschätzung

Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen.

Klare Orientierung

Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.

Kostenloses Erstgespräch

Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.

Typische Schäden durch Schädlingsbefall, bei denen wir Käufer vertreten

Ein Schädlingsbefall nach Hauskauf tritt in vielen Formen auf. Gemeinsam ist fast allen Fällen: Der Befall war zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden, der Verkäufer hatte Kenntnis davon, und der Käufer wurde nicht informiert. Wir vertreten Käufer bei allen Schadensbildern von Schädlingsbefall beim Immobilienkauf.

Hausbockkäfer und Holzwürmer

Hausschwamm und Holzfäule

Ratten und Mäuse

Schaben und Kakerlaken

Marder

Ameisen und Holzameisen

Der Verkäufer hat den Schädlingsbefall vermutlich gekannt – aber verschwiegen?

Entscheidend ist: Wenn der Verkäufer den Schädlingsbefall kannte und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat, können Sie Ihre Ansprüche auch dann geltend machen, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Wann liegt ein arglistig verschwiegener Schädlingsbefall vor?

In unserer täglichen Arbeit sehen wir immer wieder, dass ein Schädlingsbefall nach dem Hauskauf kein Zufall ist. Der Verkäufer hat den Befall in vielen Fällen gekannt und bei der Besichtigung bewusst nicht erwähnt. Gemäß § 444 BGB kann er sich auf einen vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das gilt auch dann, wenn im notariellen Kaufvertrag ausdrücklich auf Gewährleistung verzichtet wurde.

Feuchtigkeitsschaden im Badezimmer überprüfen

Schädlingsbefall nach dem Immobilienkauf entdeckt: Handeln Sie jetzt

Wenn Sie nach dem Immobilienkauf einen Schädlingsbefall entdecken, zählt jede Woche. Die Verjährungsfrist für versteckte Mängel beim Hauskauf beträgt fünf Jahre ab Übergabe der Immobilie. Hat der Verkäufer den Befall arglistig verschwiegen, gilt eine kenntnisabhängige Frist von drei Jahren. Sichern Sie alle Belege: Fotos, das Exposé, E-Mails mit dem Verkäufer und das Kaufvertragsprotokoll. Je früher wir Ihren Fall prüfen können, desto stärker ist Ihre Ausgangsposition.

Inspektion eines Wohnhauses bei Renovierung

Typische Schädlinge beim Hauskauf und ihre rechtliche Bedeutung

Wir vertreten Käufer bei allen Arten von Schädlingsbefall nach dem Immobilienkauf: ob Hausbockkäfer im Dachstuhl, Hausschwamm hinter Wandverkleidungen, Marder in der Dämmung oder Schaben als Zeichen für Feuchtigkeit und Holzfäule. In all diesen Fällen bestehen gute Aussichten, dass der Verkäufer wegen arglistiger Täuschung für die sich ergebenden Mangelrechte wie Minderung, Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag einstehen muss.

Richterstuhl im Gerichtssaal

Schädlingsbefall nach Hauskauf: Welche Ansprüche haben Sie?

Bei einem Schädlingsbefall nach dem Hauskauf stehen Ihnen je nach Schwere des Mangels und dem Verhalten des Verkäufers unterschiedliche Ansprüche zu. Entscheidend ist dabei, ob der Verkäufer den Befall arglistig verschwiegen hat. Wir prüfen, welche Strategie in Ihrem Fall die aussichtsreichste ist.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Schädlingsbefall für Ihren Kaufentschluss wesentlich war.

Schadensersatz

Bei arglistigem Verschweigen eines Schädlingsbefalls können Sie Schadensersatz für alle entstandenen Schäden verlangen, einschließlich der Kosten für Sanierung und Schädlingsbekämpfung.

Kaufpreisminderung

Wenn ein Rücktritt nicht möglich oder gewünscht ist, können Sie eine Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Minderwert durch den Schädlingsbefall verlangen.

Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss

Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn der Verkäufer den Schädlingsbefall arglistig verschwiegen hat. Wir setzen Ihre Rechte auch in diesem Fall durch.

So kommen Sie zu Ihrem Recht beim Schädlingsbefall nach Hauskauf

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Schädlingsbefall nach dem Hauskauf an und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über Zoom und Skype durchführen und gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von Rechtsanwalt Hendrik Jürgens.

01
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.

02
Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.

03
Mandat erteilen

Erst wenn Sie sich entschieden haben, erteilen Sie das Mandat. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie.

Schädlingsbefalll nach Hauskauf? Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen.

Sie müssen dieses Problem nicht alleine tragen. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Einschätzung, was für Sie möglich ist. Kein Risiko, keine versteckten Kosten für das Erstgespräch.

Keine Kosten für das Erstgespräch
Durch die Beantwortung aller Fragen gewährleisten Sie eine umfassende Prüfung
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    Richterstuhl im Gerichtssaal

    Warum spezialisierte anwaltliche Unterstützung beim Schädlingsbefall nach dem Hauskauf entscheidend ist

    Wir prüfen, ob der Verkäufer den Schädlingsbefall kannte oder kennen musste.
    Wir bewerten die Beweisbarkeit und sichern Ihre Beweise beim Schädlingsbefall rechtzeitig.
    Wir setzen Ihre Ansprüche nach dem Immobilienkauf konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch.
    Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung zum Schädlingsbefall beim Hauskauf.

    „Meine Erfahrung zeigt: Käufer, die nach dem Hauskauf einen Schädlingsbefall entdecken, handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Ich sorge dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."

    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
    2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
    3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:

    1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
    2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
    3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
    3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
    4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Aktuelle Urteile und Fachbeiträge zu Schädlingsbefall nach Hauskauf

    In unseren Fachbeiträgen analysieren wir aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsfragen zu Schädlingsbefall nach dem Hauskauf und Immobilienkauf. Erfahren Sie anhand konkreter Fälle, wie Käufer ihr Recht auf Schadensersatz, Rücktritt und Kaufpreisminderung erfolgreich durchgesetzt haben.

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